Vorlage Wertverlust
- Jens Burmester
- 6. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 13. Jan.
Hier Text der Vorlage
Landkreis Osterholz
Planungs- und Naturschutzamt Osterholzer-Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Stellungnahme zum zweiten Entwurf des sachlichen Teilprogramms Windenergie sowie zur zweiten Änderung des RROP für das geplante Vorranggebiet 5 Löhnhorst / Stendorf und so die Planung, Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (≥ 285m Gesamthö-he) im industriellen Maßstab zu ermöglichen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich förmlichen und fristgerechten Einspruch gegen die geplante Ausweisung des Windvorranggebietes 5 Löhnhorst / Stendorf im Speziellen der Teilflächen 1+2 und fordere eine erneute, rechtssichere Abwägung unter Einbeziehung der nachfolgenden Gesichtspunkte.
Unzumutbarer Eingriff in Eigentumsrechte (Art. 14 GG)
Die Planung von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von min. 285 Metern in unmittelbarer Nähe zu bestehender Wohnbebauung und privaten Grundstücken stellt einen erheblichen und unverhältnismäßigen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrechte der betroffenen Anwohner dar.
Der zu erwartende nachhaltige Wertverlust von Immobilien und Grundstücken ist offenkundig und wurde im bisherigen Planungsverfahren nicht ausreichend, nachvollziehbar oder belastbar berücksichtigt. Eine faktische Entwertung privaten Eigentums ohne angemessenen Ausgleich ist rechtlich nicht hinnehmbar.
Fehlende oder unzureichende Berücksichtigung des nachgewiesenen Wertminderungsrisikos
Zahlreiche Untersuchungen sowie Erfahrungen aus vergleichbaren Regionen belegen, dass Großwindanlagen in dieser Dimension regelmäßig zu erheblichen Marktwertminderungen führen. Die Annahme, es liege lediglich eine „subjektive Beeinträchtigung“ vor, ist fachlich überholt und widerspricht der tatsächlichen Marktlage.
Eine ordnungsgemäße Abwägung hätte diesen Aspekt zwingend und vertieft berücksichtigen müssen. Dies ist bislang nicht erkennbar erfolgt.
Erhebliche Risiken für die Versicherbarkeit angrenzender Immobilien
Besonders gravierend ist die unzureichende Auseinandersetzung mit der Versicherungsproblematik. In der Praxis kommt es im Umfeld von Windenergieanlagen zunehmend zu – Einschränkungen oder Ausschlüssen im Gebäude- und Elementarversicherungsschutz, – deutlichen Prämienerhöhungen sowie – Ablehnungen bei Neuabschlüssen oder Vertragsverlängerungen.
Risiken wie Eiswurf, Rotorbruch, Sturmschäden, Überspannungsschäden sowie Brand- und Haftungsrisiken werden von Versicherern regelmäßig neu bewertet. Die daraus resultierenden finanziellen Nachteile und Existenzrisiken für Eigentümer wurden im Planverfahren bislang nicht ausreichend untersucht und nicht abgewogen.
Abwägungsfehler und Unverhältnismäßigkeit der Planung
Die Planung führt zu einer Kumulation schwerwiegender Belastungen (Wertverlust, Versicherungsrisiken, massive visuelle Dominanz, dauerhafte Entwertung des Wohnumfeldes), ohne dass diesen Nachteilen ein angemessener Schutz oder Ausgleich gegenübergestellt wird.
Damit liegt aus meiner Sicht ein Abwägungsdefizit bzw. Abwägungsfehler vor, da die Belange der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Interessen der Windenergienutzung nicht gleichwertig berücksichtigt wurden.
Forderung
Ich fordere daher ausdrücklich,
– die Ausweisung des geplanten Windvorranggebietes 5 Löhnhorst / Stendorf im Speziellen der Teilflächen 1+2 zurückzunehmen oder – zumindest die Flächenkulisse und Abstände zur Wohnbebauung erheblich zu überarbeiten sowie – eine nachvollziehbare, fachlich belastbare Bewertung der Wertminderungs- und Versicherungsrisiken nachzuholen.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Einspruchs sowie um Mitteilung, wie und in welchem Umfang meine Einwendungen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.
Freundliche Grüße
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