Vorlage Allgemeine Stellungnahme
- Jens Burmester
- 12. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 13. Jan.
Hier Text der Vorlage
Landkreis Osterholz
Planungs- und Naturschutzamt
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Stellungnahme zum 2. Entwurf des RROP für das geplante Vorranggebiet 5 Löhnhorst, Teilflächen 1+2
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei dem geplanten Vorranggebiet 5 Löhnhorst Teilflächen 1 + 2 handelt es sich um eine außergewöhnliche Naturlandschaft. Das hat bereits die Aktionsgemeinschaft Bremer Schweiz in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des RROP ausführlich dargestellt. Dieses überzeugende naturfachliche Gutachten beziehe ich in meine Stellungnahme nachdrücklich ein.
Diese besondere, nahezu einzigartige, ursprüngliche Naturlandschaft wird deshalb als Naherholungsgebiet von vielen Bürgern der Umgebung geschätzt und genutzt.
Auf den Teilflächen 1+2 des geplanten Vorranggebiet 5 Löhnhorst befinden sich besondere Wallhecken die durch das Niedersächsische Naturschutzgesetz als Landschaftsbestandteile geschützt sind. Sie dienen vielen Vogelarten, Kleinsäugern, Amphibien und Insekten als Brut- und Rückzugsraum. Außerdem verbinden sie Lebensräume miteinander und ermöglichen so den genetischen Austausch zwischen Tierpopulationen.
Würden auch nur Teilstücke dieser Wallhecken beim Bau der geplanten Windkraftanlagen zerstört, wäre dieser genetische Austausch nicht mehr gegeben!
Zusätzlich wirken Wallhecken erosionsmindernd, stabilisieren den Boden, binden CO₂ und tragen zur Grundwasserneubildung bei. Grundwasserneubildung ist in dem geplantem Vorranggebiet Löhnhorst in den Teilflächen 1+2 besonders wichtig, da es sich im Einzugsbereich des Trinkwasserschutzgebietes Blumenthal befindet.
Beim Bau von großen Windkraftanlagen und deren Infrastruktur wie Zuwegungen, Stellflächen und Stromleitungen würden extreme Erdbewegungen stattfinden, riesengroße Betonfundamente errichtet und somit erhebliche Eingriffe in den Grundwasserkörper und die Natur stattfinden.
Die Teilflächen 1+2 des Vorranggebietes 5 Löhnhorst sind deshalb für die Nutzung von Windenergie ungeeignet und sollten als Vorranggebiet gestrichen werden.
Zusätzlich sollte berücksichtigt werden, dass dem Landkreis Osterholz auch ohne die Teilflächen 1+2 des Vorranggebietes 5 Löhnhorst bereits genügend Vorrangflächen zur Verfügung stehen, um das vorgegebene Flächenziel für Windenergieanlagen zu erreichen.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Stellungnahme sowie um Mitteilung, wie und in welchem Umfang meine Einwendungen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Name)
(Adresse/Ort)
(Datum)
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