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Vorlage Gesundheit

  • Autorenbild: Jens Burmester
    Jens Burmester
  • 6. Jan.
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Jan.




Hier Text der Vorlage, als weiteren Anhang findet sich hier der Brandbrief der "Deutsche Schutz Gemeinschaft Schall für Mensch und Tier" Dieser Anhang kann zur weiteren Untermauerung der Stellungnahme, dieser dem Anschreiben beigefügt werden.




Landkreis Osterholz Planungs- und Naturschutzamt

Osterholzer-Straße 23

27711 Osterholz-Scharmbeck


Stellungnahme zum zweiten Entwurf des sachlichen Teilprogramms Windenergie sowie zur zweiten Änderung des RROP für das geplante Vorranggebiet 5 Löhnhorst / Stendorf und so die Planung, Er- richtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (≥ 285m Gesamthöhe) im industriellen Maßstab zu ermöglichen.


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich fristgerecht und formgerecht ausdrücklich Einwendungen gegen die mögliche Errichtung von vier Windindustrieanlagen (WIA) mit einer Gesamthöhe von mindestens 285 Metern im geplanten Vorranggebiet 5 Löhnhorst / Stendorf im Speziellen der Teilflächen 1+2.

Die Einwendungen stützen sich auf gesundheitliche, verfassungsrechtliche, immissionsschutzrechtliche sowie naturschutzfachliche Gründe und berücksichtigen insbesondere internationale wissenschaftliche Erkenntnisse zu Infraschall- und tieffrequenten Schallemissionen von Windindustrieanlagen, wie sie u. a. im Brandbrief der DGSG e.V. (Stand 10/2025) zusammengefasst sind.


Gesundheitsrisiken durch Infraschall und tieffrequenten Schall

Aktuelle internationale Studien weisen auf eine ernsthafte Gefährdungslage für Menschen, Tiere und Natur durch von Windindustrieanlagen emittierten Infraschall und tieffrequenten Schall hin.

Dabei zeigen sich insbesondere:

  • Schalldruckpegel bis zu 90 dB(Z) bei Frequenzen unterhalb von 1 Hz,

  • biologische Wirkungen unterhalb der Hörschwelle,

  • erhebliche Reichweiten der Emissionen mit relevanten Effekten in einem Umkreis von mindestens 10–15 km,

  • eine starke Abhängigkeit der Belastung von atmosphärischen Bedingungen,

  • eine systematische Unterschätzung der Gesamtbelastung bei Anwendung herkömmlicher Bewertungsmaßstäbe.

Die ausschließliche Bewertung nach dB(A) ist zur Beurteilung gesundheitlicher Risiken wissenschaftlich nicht geeignet, da sie lediglich die menschliche Hörwahrnehmung abbildet, nicht jedoch biologische Wirkmechanismen.


Wissenschaftliche Erkenntnisse (u. a. Ken Mattsson)

Studien von Ken Mattsson und weiteren Forschern zeigen, dass tieffrequenter Schall und Infraschall u. a.:

  • Stressreaktionen des autonomen Nervensystems,

  • Schlafstörungen und chronische Erschöpfungszustände,

  • kardiovaskuläre und neurologische Effekte,

  • zellbiologische Veränderungen

auslösen können – auch bei Pegeln, die nach geltenden Regelwerken als unbedenklich eingestuft werden.

Diese Erkenntnisse begründen zumindest eine plausible Gesundheitsgefahr, die im Rahmen staatlicher Schutzpflichten zwingend zu berücksichtigen ist.


Verfassungsrechtliche Bewertung – Art. 2 Abs. 2 GG

Nach Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz besteht eine staatliche Pflicht zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit.

Diese Schutzpflicht umfasst auch die Verpflichtung, potenzielle Gesundheitsgefahren präventiv zu vermeiden, wenn ernstzunehmende wissenschaftliche Hinweise auf Schädigungen vorliegen.

Eine Ausweisung des Vorranggebietes 5 Löhnhorst Teilflächen 1+2 und die damit einhergehende Genehmigung der geplanten Windindustrieanlagen trotz bekannter Risiken und unzureichender Bewertungsgrundlagen würde diese Schutzpflicht ver- letzen.


Vorsorgeprinzip – Art. 20a GG

Nach Artikel 20a Grundgesetz ist der Staat verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen.

Das Vorsorgeprinzip greift bereits dann, wenn:

  • wissenschaftliche Unsicherheiten bestehen,

  • mögliche Schäden erheblich oder irreversibel sein können,

  • Schutzmaßnahmen verfügbar sind.

Im vorliegenden Fall ist das Vorsorgeprinzip zwingend anzuwenden, da die wissenschaftliche Unsicherheit nicht zu Lasten der Bevölkerung gehen darf.


Grob unzureichender Abstand von 417,5 Metern

Besonders kritisch ist der geplante Mindestabstand von lediglich 417,5 Metern zur Wohnbebauung.

Bei einer Anlagenhöhe von mindestens 285 Metern entspricht dies weniger als dem 1,5 - fachen der Gesamthöhe und ist aus gesundheitlicher und vorsorgerechtlicher Sicht nicht vertretbar.

Internationale Erkenntnisse zeigen, dass:

  • Infraschallwirkungen nicht linear mit der Entfernung abnehmen,

  • Großanlagen dieser Dimension deutlich höhere Emissionen verursachen,

  • ein derart geringer Abstand keinen wirksamen Schutz gewährleistet.

Die Planung bei diesem Abstand stellt eine schwere Verletzung der gebotenen Sorgfaltspflicht dar und ist angesichts der bekannten Risiken als grob fahrlässig zu bewerten.


Naturschutz und Tierwohl

Neben der menschlichen Gesundheit sind auch Wild- und Nutztiere betroffen. Studien belegen u. a.:

  • Stressreaktionen bei Säugetieren,

  • Störungen von Orientierung und Fortpflanzung,

  • Beeinträchtigungen von Habitaten.

Damit bestehen auch erhebliche naturschutzrechtliche Bedenken.


Forderung

Ich fordere daher:

  1. die geplante Vorrangfläche 5 Löhnhorst / Stendorf im speziellen die Teilflächen 1+2. aus der zweiten Änderung des RROP rauszunehmen, bzw. diesen um das Vorranggebiet 5 Löhnhorst  / Stendorf Teilflächen 1+2 zu reduzieren.

  1. eine Neubewertung unter Einbeziehung internationaler Studien und geeigneter Messgrößen (dB(Z), Infraschall),

  2. die konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips,

  3. den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Bevölkerung.


Schlussbemerkung

Die Energiewende darf nicht auf Kosten von Gesundheit, Grundrechten, Tierschutz und Naturschutz erfolgen. Eine Genehmigung unter den vorliegenden Umständen wäre verfassungsrechtlich und fachlich nicht vertretbar.

Ich bitte den Eingang meines Einspruchs schriftlich zu bestätigen sowie um Mitteilung, wie und in welchem Umfang meine Einwendungen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.


Freundliche Grüße


[Name]

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Der Text steht hier auch als pdf- download zur Verfügung



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