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Vorlage Erhohlung und Landschaftsschutz

  • Autorenbild: Jens Burmester
    Jens Burmester
  • 2. Jan.
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Jan.




Hier Text der Vorlage




Landkreis Osterholz

Planungs- und Naturschutzamt

Osterholzer-Straße 23

27711 Osterholz-Scharmbeck


Stellungnahme zum zweiten Entwurf des sachlichen Teilprogramms Windenergie sowie zur zweiten Änderung des RROP für das geplante Vorranggebiet 5 Löhnhorst / Stendorf und so die Planung, Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (≥ 285m Gesamthöhe) im industriellen Maßstab zu ermöglichen.


Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Stellungnahme erfolgt im Rahmen der o.g. Beteiligung zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms. Gegenstand ist die geplante Ausweisung des Windenergie-Vorranggebiets 5 Löhnhorst / Stendorf im Speziellen der Teilflächen 1+2 und deren Auswirkungen auf den angrenzenden Naherholungs- und Landschaftsraum Blumenthaler Aue – einen Raum, der für viele Menschen ein Ort der Ruhe, der Naturverbundenheit und des Durchatmens ist.


Die Blumenthaler Aue – gelebter Erholungsraum, kein „leerer Raum“

Die Blumenthaler Aue ist kein planerisch neutraler Raum und kein ungenutzter Landschaftsausschnitt. Sie ist ein lebendiger, intensiv genutzter Erholungsraum mit hoher emotionaler und sozialer Bedeutung. Menschen aus Schwanewede und aus dem angrenzenden Bremen kommen hierher, um Abstand vom Alltag zu gewinnen, Natur zu erleben und Stille zu finden.

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG sowie § 2 Abs. 1 und 2 NROG sind genau diese Funktionen – Erholung, Landschaftserleben und Freiraumsicherung – ausdrücklich zu schützen und zu entwickeln. Die tatsächliche Nutzung der Blumenthaler Aue belegt diese Raumfunktion eindeutig und macht sie zu einem abwägungsrelevanten Belang von erheblichem Gewicht.


Geplante Windenergieanlagen – Dimension und Fernwirkung

Durch die Ausweisung des Vorranggebiet 5 Löhnhorst / Stendorf im Speziellen der Teilflächen 1+2  im RROP, wäre die Errichtung von  Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 285 Metern möglich.

Anlagen dieser Größenordnung sind weithin sichtbar, landschaftsprägend und raumbedeutsam im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 6 ROG. Ihre Wirkung endet nicht an der Grenze des Vorranggebiets. Vielmehr prägen sie den Horizont, verändern Blickachsen und wirken tief in den gesamten Landschaftsraum von Schwanewede hinein.

Für einen Raum, der bislang von Offenheit, Weite und Naturnähe lebt, stellt dies einen grundlegenden und nicht tolerierbaren Wandel dar.


Landschaftsbild und Erholung – mehr als formale Belange

Kulturlandschaften, sind Freiräume mit Erholungsfunktionen, die es zu bewahren gilt. Auch § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB verpflichtet zur Berücksichtigung des Landschaftsbildes und der Erholung.

Die geplanten Windenergieanlagen hätten weitreichende Folgen,

  • das vertraute Landschaftsbild der Blumenthaler Aue würde nachhaltig und unumkehrbar verändert,

  • das Gefühl von Ruhe und Ungestörtheit würde verloren gehen

  • ein Naherholungsraum, der für viele Menschen ein emotionaler Rückzugsort ist, würde unumkehrbar verloren gehen.

Diese Auswirkungen betreffen nicht nur abstrakte Planungsziele, sondern die konkrete Lebensqualität zahlreicher Menschen.


Tourismus, Naturerlebnis und regionale Identität

Schwanewede steht für naturnahen, sanften Tourismus. Wanderwege, offene Landschaften und stille Auenräume sind Teil der regionalen Identität und ein bewusstes Gegenmodell zu verdichteten Räumen.

Ein sichtbarer Ausdruck dieses Selbstverständnisses ist die Schwaneweder Wandernadel. Sie lädt dazu ein, Landschaft achtsam zu erkunden und wertzuschätzen. Die Attraktivität dieses Angebots lebt von unverstellten Ausblicken, von Naturerfahrung und von dem Gefühl, sich in einer gewachsenen Kulturlandschaft zu bewegen.

Eine technische Dominanz durch Windenergieanlagen mit min. 285 Metern Höhe steht zu diesem Erleben in einem deutlichen Spannungsverhältnis und gefährdet zwingend die touristische Qualität des Raumes.


Abwägungspflicht und planerische Verantwortung

Gemäß § 7 Abs. 2 ROG sind alle berührten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen. Dies setzt voraus, dass die tatsächliche Bedeutung des Raumes erkannt und anerkannt wird.

Ein Abwägungsdefizit liegt nahe, wenn:

  • der Raum als konfliktarm oder „leer“ bewertet wird,

  • die emotionale, soziale und touristische Bedeutung der Blumenthaler Aue/Kreuzweg unzureichend berücksichtigt bleibt,

  • oder die Fern- und Kumulationswirkungen mehrerer Anlagen dieser Höhe nicht angemessen in die Bewertung einfließen.

Die Energiewende erfordert Akzeptanz. Diese entsteht dort, wo Planung als fair, rücksichtsvoll und ausgewogen wahrgenommen wird.


Schlussbemerkung

Der Ausbau der Windenergie dient dem überragenden öffentlichen Interesse. Doch auch dieses Ziel darf nicht losgelöst von den Menschen und den Landschaften verfolgt werden, in denen es umgesetzt wird.

Die Blumenthaler Aue ist ein Ort der Erholung, der Identität und des Naturerlebens – für Schwanewede und für viele Menschen aus Bremen.

Dem Leitbild „Schwanewede – ein schönes Stückchen Erde“ wird nur dann entsprochen, wenn die Energiewende so gestaltet wird, dass sie nicht das zerstört, was diesen Ort lebenswert, erlebenswert und schützenswert macht.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Einspruchs schriftlich und teilen Sie mir mit, wie und in welchem Umfang meine Einwendungen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.


Freundliche Grüße


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Der Text steht hier auch als pdf- download zur Verfügung


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